WURDEN SIE OPFER EINER STRAFTAT ???
Dann sollten Sie sich überlegen, ob sie nicht lieber Ihre Rechte durch einen erfahrenen Strafrechtler wahrnehmen lassen. Was kann man sich Besseres vorstellen, als einen angesehenen und zugleich gefürchteten Strafverteidiger, mit 20 Jahren Berufserfahrungen und zigtausend bearbeiteten Fällen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen ???
Als das bietet Ihnen Rechtsanwalt/Strafverteidiger Rathjens in Persona !!!
Er sagt zu diesem Thema:
"NUR WER DIE MÖGLICHKEITEN DER VERTEIDIGUNG UND STAATSANWALTSCHAFT IN UND AUSWENDIG KENNT, KANN DAFÜR SORGEN, DASS OPFER ZU IHREM GUTEN RECHT UND TÄTER ZU IHRER GERECHTEN BESTRAFUNG KOMMEN."
Herr Rechtsanwalt Rathjens hat Opfer bereits seit Jahren vertreten, dieses auch oftmals in spektakulären Verfahren.
Seit der Geburt seines Sohnes im Jahre 2010 und seiner Tochter im Jahre 2014 stand für Rechtsanwalt Rathjens die Entscheidung fest, sehr gerne auch Opfern mit all seiner geballten Kompetenz und der jahrelangen Berufserfahrung zur Seite zu stehen.
Oftmals werden die Kosten dafür entweder vom Staat oder vom Täter übernommen und Rechtsanwalt Rathjens bietet gerade Opfern von Straftaten eine erste Beratung über die Möglichkeiten im konkreten Fall zu den niedrigst möglichen Gebühren an. Auch eventuell dann später anfallende Gebühren weichen ganz erheblich von seinen sonst in Strafsachen üblichen hohen Gebühren ab.
Er kam zu der Entscheidung, dass er nach all den Jahren der Berufstätigkeit dieses der Gesellschaft und vorallem den Opfern schuldet.
Bei ihm befinden sich Opfer, gerade auch wegen seines Einfühlvermögens, in den besten Händen.
Rathjens macht die Täter zu seinem "Feind" und wird für Sie als Opfer das bestmögliche tun. Wer ihn kennt weiß, was es bedeutet ihm zum Feind zu haben.
Mit einer unüblichen Verbissenheit wird er sich Ihres Falles annehmen und Sie in jedem Verfahrensstadium über die Aussichten aufklären.
Sollten Sie Opfer einer gleich wie gelagerten Straftat sein hilft Rechtsanwalt Rathjens Ihnen sehr gerne.
Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin und teilen dabei dem Sekretariat gleich mit, dass es sich um einen Opferhilfefall handelt.