Sie suchen einen fachlich versierten, erfahrenen und mutigen Strafverteidiger, der ohne Ansehung ihrer Person und der vorgeworfenen Tat (Ausnahme Sexualdelikte) allein Ihre Interessen vertritt?! Dann sind Sie hier richtig!
Rechtsanwalt Rathjens bietet Ihnen 18jährige Berufserfahrung, profunde Kompetenz im Straf- und Strafprozeßrechtrecht, mit all seinen Facetten. Auch ständige Weiterbildungen sind hierbei die Stütze des Erfolges, genauso wie modernste Technik.
Im Laufe der letzten fast 22 Jahre hat Rechtsanwalt Rathjens einige tausend Strafverfahren vor den Amtsgerichten,
Landgerichten, Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und vor dem Bundesverfassungsgericht geführt.
Dabei beschränkte sich seine Tätigkeit nicht nur auf Fälle der minderschweren Kriminalität wie Diebstahl, Körperverletzung und dergleichen, sondern er führte etliche Verfahren im Bereich der Schwerstkriminalität, wie zum Beispiel Auftragsmord, Mord, Totschlag, große Betäubungsmittelverfahren, organisierte Kriminalität etc..
Herr Rechtsanwalt Rathjens initiierte das Projekt www.MEINSTRAFVERTEIDIGER.de, um bundesweit der Mandantschaft die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Dieses Kanzleiprojekt wird von der Sozietät RRT - Rechtsanwälte/Strafverteidiger Rathjens I Rakow I Tauber seit dem 03.03.2018 fortgeführt.
Rechtsanwalt Rathjens ist nicht nur regional, sondern oftmals auch überregional im gesamten Bundesgebiet tätig.
Er verfügt in den nachfolgenden Bereichen über jahrelange Erfahrung und bestmögliche Fachkompetenz:
- organisierte Kriminalität
- Betäubungsmittel Strafrecht
- sog. Rockerkriminalität (www.BikerKanzlei.de)
- Kapitaldelikte
- Jugendstrafrecht
- allgemeines Strafrecht
- Nebenklagevertretung
- Adhäsionsverfahren
- Berufungsverfahren
- Revision
- Wiederaufnahmeverfahren
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
HIER DER WICHTIGSTE TIP VON IHREM STRAFVERTEIDIGER RECHTSANWALT RATHJENS IM FALLE EINES FALLES!!!
"Sie werden einer Straftat beschuldigt?
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden oder gar schon ein Haftbefehl gegen Sie erlassen worden ist, sollten Sie zunächst nichts (aber auch wirklich rein gar nichts) aussagen, sofort mich als Ihren Strafverteidiger beauftragen und vorallem weiterhin nichts aussagen!
Die Kontaktaufnahme mit mir als Ihren Verteidiger ist Ihr gesichertes Recht und Sie sollten darauf bestehen, dieses zur Not auch gerne mehrfach.
Für Ihre Verteidigung stehen ich Ihnen als Ihr Verteidiger im Notfall auch 24 h zur Verfügung. Dieses jedoch bitte NUR IN STRAFRECHTLICHEN NOTFÄLLEN wie Festnahmen, Hausdurchsuchung und dergleichen."
HIER DIE NOTRUFNUMMER IHRES STRAFVERTEIDIGERS RECHTSANWALT RATHJENS:
Weitere Informationen zu der Tätigkeit von Rechtsanwalt Rathjens erhalten sie unter