Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen. Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das "Wie" der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt.
GERADE AUCH OPFER HABEN RECHTE !!! Bei einer Nebenklage kann ein Verletzter in einem Strafverfahren neben dem Staatsanwalt als weiterer Ankläger auftreten. Dabei kann und sollte er sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Der Nebenkläger kann in Strafverfahren einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Delikte (z.B. Körperverletzung) ist. Im Strafverfahren gegen Jugendliche ist die Nebenklage nur bei Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung zulässig. Ist durch die Tat jemand getötet worden, so steht das Nebenklagerecht den Eltern, Kindern, Geschwistern und dem Ehegatten oder Lebenspartner zu.
Durch das Adhäsionsverfahren können zivilrechtlich Ansprüche, die aufgrund einer Straftat gegen den Täter entstehen (zumeist Schadensersatz und Schmerzensgeld), unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Das Adhäsionsverfahren kommt somit den Opfern von Straftaten zu Gute. Durch die Verbindung des zivilprozesslichen Verfahrens mit dem Strafverfahren wird die Prozessdauer für das Opfer entscheidend verkürzt und ihm so wesentlich früher zu seinem Recht verholfen als bei getrennten Verfahren.
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinne, da es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte der Gewerbetreibenden an immatriellen Gütern wie zum Beispiel von technischen Erfindungen oder von Marken, insbesondere das Patent- Marken und Designrecht. In diesem Bereich vertritt Rechtsanwalt Rathjens selbst internationale große Firmen, wacht über deren Marken/Designrechte und setzt deren Ansprüche notwendigenfalls auch gerichtlich durch.
Mittels des Vertragsrechtes werden im weitesten Sinn die Rechtsbeziehungen zwischen zwei Parteien geregelt. Üblicherweise werden darunter Vertragsbeziehungen zum Austausch von Waren und/oder Dienstleistungen verstanden. Grundsatz des Vertragsrecht ist, dass Verträge einzuhalten sind (pacta sund servanda). Die Vertragsparteien sind an die einmal getroffenen Absprachen gebunden und können sich nur aufgrund dieser oder gesetzlicher Regelungen vom Vertrag wieder lösen. Wesentlicher Bestandteil des Vertragsrechtes ist die Privatautonomie, d.h. die Vertragsfreiheit.
Durch dieses Teilgebiet des Zivilrechtes werden die Rechtsverhältnisse der mittels Ehe, Lebenspartnerschaft oder verwandtschaftlichen Beziehungen miteinander verbundenen Personen geregelt. Es enthält dem entsprechend Bestimmungen über das Eingehen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft und deren Aufhebung sowie Vorschriften über die Unterhaltspflicht, Recht und Pflichten der Eltern, aber auch über die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Unter den Begriff Arbeitsrecht werden alle die Bestimmungen zusammengefasst, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der Gewerkschaften sowie die Arbeitsgerichtsbarkeit regeln. Es besteht daher zu einem grossen Teil aus zivil- und strafrechtlichen Vorschriften. Ausgangspunkt des Arbeitsrechtes ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Hier prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.
Das Erbrecht umfasst als Teilgebiet des Zivilrechtes diejenigen Bestimmungen, die es einerseits erlauben Verfügungen über das Eigentum oder sonstiger Rechte im Todesfall zu treffen und andererseits Begünstigter solcher Verfügungen zu sein.
Der Forderungseinzug läuft mittlerweile fast schon automatisiert. Rechtsanwalt Rathjens vertritt eine Vielzahl mittelständiger Unternehmen auch im Bereich des Forderungseinzuges. Dabei bekommen die Schuldner automatisierte anwaltliche Mahnschreiben und wenn keine Zahlung erfolgt, wird in Abstimmung mit dem Mandanten die Forderung gerichtlich entweder als Klage oder als Mahnverfahren geltend gemacht. Dabei achtet Rechtsanwalt Rathjens sehr darauf, dass seine Mandanten nicht "gutes" Geld dem "schlechten" hinterherwerfen. Manchmal ist leider auch die Ausbuchung einer Forderung der kostengünstigste Weg. Oftmals hilft in solchen Fällen jedoch die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Schuldner wegen Eingehungsbetruges.
Darüber hinaus finden Sie in der Sozietät RRT - Rechtsanwälte / Strafverteidiger Rathjens I Rakow I Tauber kompetente Ansprechpartner für die nachfolgenden Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, GmbH-Recht, Gesamtvollstreckungsrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht, Immobilienrecht, Jugendhilferecht, Jugendstrafrecht, KfZ-Unfallschadensersatzrecht, Maklerrecht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Polizeirecht, Produkthaftungsrecht, Recht der Werbung, Scheidungsrecht, Schuldrecht, Sorgerecht, Strafrecht (Strafverteidigung, Nebenklage, Berufungsverfahren, Revision), Straßenverkehrsrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Vereinsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Wohneigentumsrecht, Zwangsversteigerungsrecht, Zivilrecht.